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   VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02   

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VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02 (https://dejure.org/2002,8126)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.03.2002 - 12 TG 165/02 (https://dejure.org/2002,8126)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. März 2002 - 12 TG 165/02 (https://dejure.org/2002,8126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 AuslG, § 47 AuslG
    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufigen Rechtsschutz bei Ausweisung aus mehreren Gründen

  • Judicialis

    AuslG § 42; ; AuslG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 42; AuslG § 47
    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Ist-Ausweisung; Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02
    Im Ergebnis kann die Beschwerde des Antragstellers jedoch keinen Erfolg haben, weil sich die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung als offenbar rechtmäßig erweisen, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet nicht das öffentliche Interesse an seiner sofortigen Ausreise (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94

    Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02
    Daher kann dem Ausländer beispielsweise nicht ein schützenswertes Interesse daran abgesprochen werden kann, sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung zur Wehr zu setzen, obwohl er ohnehin schon wegen Ablaufs der zuvor gültigen Aufenthaltsgenehmigung und wegen Versagung einer weiteren Aufenthaltsgenehmigung vollziehbar ausreisepflichtig ist (Hess. VGH, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94 -, NVwZ-RR 1995, 541 = InfAuslR 1995, 200; a. A. VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 11 S 1157/91 -, NVwZ 1992, 702).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02
    Im Ergebnis kann die Beschwerde des Antragstellers jedoch keinen Erfolg haben, weil sich die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung als offenbar rechtmäßig erweisen, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet nicht das öffentliche Interesse an seiner sofortigen Ausreise (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02
    Im Ergebnis kann die Beschwerde des Antragstellers jedoch keinen Erfolg haben, weil sich die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung als offenbar rechtmäßig erweisen, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet nicht das öffentliche Interesse an seiner sofortigen Ausreise (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung wegen Auslandsaufenthalts; Rücknahme einer

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02
    Diese Grundsätze sind auch auf Klageverfahren gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen und auf Eilverfahren wegen der sofortigen Vollziehung ausländerbehördlicher Verwaltungsakte anwendbar (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -, EZAR 019 Nr. 13; Hess. VGH, 27.09.2000 - 12 TZ 2669/00 - Hess. VGH, 18.11.1999 - 7 TZ 1988/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 11 S 1157/91

    Kein Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02
    Daher kann dem Ausländer beispielsweise nicht ein schützenswertes Interesse daran abgesprochen werden kann, sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung zur Wehr zu setzen, obwohl er ohnehin schon wegen Ablaufs der zuvor gültigen Aufenthaltsgenehmigung und wegen Versagung einer weiteren Aufenthaltsgenehmigung vollziehbar ausreisepflichtig ist (Hess. VGH, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94 -, NVwZ-RR 1995, 541 = InfAuslR 1995, 200; a. A. VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 11 S 1157/91 -, NVwZ 1992, 702).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02
    Im Ergebnis kann die Beschwerde des Antragstellers jedoch keinen Erfolg haben, weil sich die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung als offenbar rechtmäßig erweisen, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet nicht das öffentliche Interesse an seiner sofortigen Ausreise (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 17.03.1997 - 3 TG 3656/96

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Aussetzungsverfahren hinsichtlich einer

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02
    An einem Rechtsschutzinteresse kann es danach jedoch unter Umständen fehlen, wenn ein Ausländer nach bestandskräftiger Ablehnung seines Asylantrags bereits vollziehbar ausreisepflichtig ist und anschließend sich gegen eine sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung zur Wehr setzt (vgl. dazu Hess. VGH, 17.03.1997 - 3 TG 3656/96 -, NVwZ-Beil. 1997, 57).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02
    Im Ergebnis kann die Beschwerde des Antragstellers jedoch keinen Erfolg haben, weil sich die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung als offenbar rechtmäßig erweisen, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet nicht das öffentliche Interesse an seiner sofortigen Ausreise (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Zwar kann und muss ein Klage- oder Antragsbegehren als unzulässig angesehen werden, wenn sich die Positionen des Rechtsmittelführers auch im Falle seines Erfolgs nicht günstiger darstellen würden, die Rechtsverfolgung als keinen rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil verspricht (dazu m.w.N. Hess. VGH, 19.3.2002 - 12 TG 165/02 -, EZAR 040 Nr. 5 = AuAS 2002, 125).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 11 S 192/04

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis bei auf unabsehbare Zeit angelegtem Wechsel

    Davon könnte zwar möglicherweise ausgegangen werden, wenn das Regierungspräsidium Karlsruhe allein aus der kraft Gesetzes bestehenden vollziehbaren Ausreisepflicht des Antragstellers keine aufenthaltsbeendenden Folgen ziehen wollte, sondern es ihm ausschließlich darum gehen würde, die aus der Ausweisung folgende Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 19.3.2002 - 12 TG 165/02 -, ESVGH 52, 166).
  • VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02

    AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER;

    1997, 57; differenzierter: Hess. VGH, 19.03.2002 - 12 TG 165/02 -, AuAS 2002, 125 = EZAR 040 Nr. 5).
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